Areale und Immobilien sind ein wertvolles Gut. Mit einer durchdachten Nutzung und optimalen Ausrichtung lässt sich ihr Potenzial ausschöpfen. G3 unterstützt Gemeinden und Grundeigentümer:innen dabei.

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Produkte

Nutzungsstudien

Eine Nutzungsstudie dient oft als Grundlage für eine detailliertere Planung oder eine Machbarkeitsstudie. Sie basiert auf den spezifischen Anforderungen und Potenzialen des Standorts, beginnt mit einer Analyse und endet in einem optimalen Nutzungsmix.

 

Machbarkeitsstudien

Eine Machbarkeitsstudie untersucht die bauliche und wirtschaftliche Realisierbarkeit eines geplanten Projekts. Sie analysiert unter anderem architektonische und rechtliche Rahmenbedingungen und bewertet die Kosten und langfristige Rentabilität. Ziel ist es, Risiken und Potenziale des Projekts zu erfassen.

 

Konzepte zur Umstrukturierung und Umnutzung

Mit den sich wandelnden Anforderungen der Gesellschaft und Wirtschaft gewinnen Umstrukturierungs- und Umnutzungsprojekte an Bedeutung. Es gilt, Flächen und Gebäude effizient zu nutzen oder neu auszurichten. Entscheidend ist dabei, das Identitätsstiftende zu bewahren und eine nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten. Ein Konzept hält alle Absichten, Rahmenbedingungen und möglichen Massnahmen fest.

 

Durchführung qualitätssichernde Verfahren

Qualitätssichernde Verfahren sind standardisierte und transparente Abläufe zur Auswahl und Realisierung von Projekten. Dazu gehören zum Beispiel Wettbewerbe, Studienaufträge oder Workshop- und Gutachterverfahren. Projekte werden anhand definierter Kriterien beurteilt. Das sichert eine hohe Qualität der Planung und der Ergebnisse.

Zonen mit Planungspflicht und Überbauungsordnungen

Die Zone mit Planungspflicht (ZPP) und die Überbauungsordnung (UeO) sind zwei wichtige Instrumente zur gezielten Entwicklung von Gebieten innerhalb der Bauzone. Sie stellen sicher, dass die künftige Bebauung und Nutzung der beabsichtigten Raumentwicklung entsprechen. Damit sind sie die Grundlage für neue, attraktive Lebensräume. ZPP und UeO entstehen in einem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren (Planerlassverfahren), unter anderem mit öffentlicher Mitwirkung und Vorprüfung durch den Kanton.

 

Klärung des Grundeigentums und der Finanzierung

Die Klärung des Grundeigentums und der Finanzierung stellt sicher, dass die Eigentumsverhältnisse und die Finanzierungsmöglichkeiten eines Projektes transparent und gesichert sind.

 

Klare Bestellung (Bestellerkompetenz)

Mit einer klaren Bestellung können Behörden oder Institutionen, Planungen und Baumassnahmen bei Dritten verbindlich in Auftrag geben und die Umsetzung überwachen. Ziel ist es, im Rahmen des Beschaffungswesens Projektrisiken zu minimieren und eine hohe Qualität sicherzustellen.


Leistungen

– Projektentwicklung von A–Z

– Bauherrenvertretung

– Fachliche Beratung

– Verfahrensbegleitung